Sonntag, 6. November 2011

#20 Zusammenrechnungsschock: Goodharts Gesetz für die Staatsschuldenquote

[1] Am letzten Oktoberwochenende 2011 fokussierten sich zahlreiche Kommentatoren mit einem unglaublichen Fehler, bei dem 55 Milliarden Euro zuviel in der Bilanz bei der FMS ausgewiesen worden sind. Die Verbindlichkeiten der FMS sind mittelbar Schulden der Bundesrepublik Deutschland. Das Thema brachte kurzzeitig selbst die Eurokrise aus den Nachrichtenschlagzeilen. Mitte der vergangenen Woche schwand das Interesse für das Thema, nachdem der Bundesfinanzminister den Fall als geklärt bezeichnete und auf ein Kommunikationsproblem zwischen FMS und dem früheren Eigentümer zurückführte.

[2] Die FMS hat in ihrer Bilanz nachträglich Forderungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 55 Milliarden Euro saldiert. Dadurch fällt die Bilanzsumme kleiner aus. Die von der Bundesrepublik zu tragenden Schulden reduzieren sich um den gleichen Betrag, da seltsamerweise nur die Verbindlichkeiten der FMS in der Staatsschuldenquote berücksichtigt werden. Nehmen wir an, daß diese Saldierung zulässig ist. In der Regel verstößt so etwas gegen einige Bilanzierungsgebote. Um Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber einem gleichen Dritten zu saldieren, müssen Zusatzinformationen vorliegen, die wahrscheinlich aus der normalen Buchführung nicht abgeleitet werden können. Sie müssen also in einem zusätzlichen Prozeß werden. Wenn ein solcher Parallelprozesse erst noch aufgebaut werden muß, dürfen Korrekturen erwartet werden. Wenn das in diesem Fall einen erheblichen Teil der Bilanzsumme erfasst, scheint es diesen Prozeß vorher noch nicht gegeben zu haben. Darin liegt ein Versäumnis der Beteiligten. Nun wiesen die in der Massenmedien identifizierten Beteiligten die Schuld von sich. Das ist wegen der verkürzenden und pauschalisierenden Berichterstattung eine nachvollziehbare Strategie, aber trotzdem abgelehnt werden muß. Alle Beteiligten scheinen von der Aufgabe der FMS-Bilanzierung überfordert worden zu sein. Nebenbei: Die Arbeit derjenigen, die diese Arbeit tatsächlich machen, verdient Anerkennung. Im Gegensatz zu den Managern, die ihre Boni bzw. Pensionsansprüche mitgenommen haben, müssen sie für viel weniger Geld die Hinterlassenschaften abarbeiten. Eventuell gibt es anderswo in diesen konjunturell so guten Zeiten besser bezahlte und leichtere Arbeit anderswo.

[3] Eine Nachbemerkung kann man über diejenigen Kommentatoren verlieren, die offenbar eine nicht Forderungen und Verbindlichkeiten saldierende Bilanz unglaublich fanden. Wenn diese meinten, da habe jemand Plus und Minus verwechselt, mangelt es offenbar an jeglichen Grundkenntnissen der Buchführung. Die doppelte Buchführung mit T-Konten ist ja gerade so eingerichtet, daß man immer nur positive Zahlen addiert. Mit dem Zwang, zu überlegen, ob etwas als Soll oder Haben zu buchen ist, wird das Vorzeichen als mögliche Fehlerquelle ausgeschlossen. Man kann das Poka-Yoke nennen. Die Bilanzverkürzung wird nur durch das Nutzen einer zweifelhaften Bilanzierungsoption möglich und hängt, wie beschrieben, von dem zusätzlichen Informationsgenerierungsprozeß ab, mit dem bestimmte Forderungen mit bestimmten Verbindlichkeiten verrechnet kann. Die Saldierung macht aber für einen normalen Gläubiger wenig Sinn. Wird die Gegenseite zahlungsunfällig, ändert sich nicht die Verbindlichkeit der Verbindlichkeit, nur die Einbringbarkeit der Forderung. Warum diese Option zur Bilanzverkürzung überhaupt existiert, wäre skandalisierbar.

[4] An der Vermögenslage der FMS hat sich durch die Bilanzverkürzung nichts geändert, mithin auch nicht an der Vermögensposition der Bundesrepublik Deutschland. Wenn seit Beginn der Finanzkrise unzählige Male in der massenmedialen Berichterstattung von den Staaten bereitgestellte Liquidität für Banken mit alternativen Verwendungen gleichgesetzt wurde, die unter staatlichen Konsum subsumiert werden, zeigte man, daß man das Wesen der Liquiditätshilfen nicht verstand oder verstehen wollte. Jetzt wurde selbst eine aufwands- und liquiditätsneutrale Saldierung skandalisiert. Auch bei diesen Kommentatoren darf man Überforderung feststellen.

[5] Mit der Quote von staatlicher Gesamtverschuldung zum Volkseinkommen hatte man früher eine robuste Möglichkeit, eine Erwartung zu konstruieren, inwieweit ein Land diese Schulden bedienen kann. Dazu muß es einen Teil des Volkseinkommen verwenden. Ein Spielraum dafür existiert, aber es gibt Grenzen nach oben hin. Genauso kann man nur einen Teil der Steuereinnahmen zur Bedienung der Schulden verwenden. Schulden des Staates, die durch einbringbare Forderungen prinzipiell gedeckt sind, müssen dagegen nicht eingerechnet werden. Sie sind für diese Erwartungskonstruktion irrelevant. Zukünftiger, durch den Staat zu tragender Aufwand, wie Pensionsverpflichtungen, wäre dagegen in die Staatsschuldenquote besser einzubeziehen. Ohne die Berücksichtigung von Rückstellungen kann die Größe manipuliert werden, indem man geringere Gehälter durch höhere Pensionsansprüche kompensiert oder eben durch Konsolidierung von Gesellschaften wie der FMS. Der Abbau der deutschen Staatsschuldenquote in den nächsten Jahren ist mit der Einbeziehung der FMS für den Bundesfinanzminister steuerbar. Selbst wenn die Neuverschuldungsquote über dem Wirtschaftswachstum liegen sollte, muß die FMS nur Aktiva veräußern, mit dieser Liquidität Verbindlichkeiten vorzeitig tilgen und mithin die Bilanz verkleinern. Goodharts Gesetz kann also auch für die Staatschuldenquote bestätigt gelten. Sie ist unbrauchbar geworden.