[1] Heute und in zwei Wochen finden Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin statt. Da das linke Lager in beiden Ländern über deutliche Mehrheiten verfügt, können sich zwar nach den Wahlen Änderungen in der Zusammensetzung der Regierung ergeben, aber offenbar erwartet niemand Mehrheiten für das bürgerliche Lager dort. Dabei zählen beide Bundesländer zu den weniger erfolgreicheren, bei denen ein Regierungswechsel Hoffnung auf Besserung bringen könnte.
[2] Tatsächlich muß ein beträchtlicher Teil der Ausgaben dieser nordostdeutschen Länder von Bürgern in anderen Bundesländern getragen werden. Wenn jetzt einige Mitmenschen in einer EU-Transferunion eine Lösung der Liquidiätsprobleme einiger südeuropäischer Staaten sehen, also das Prinzip des deutschen Länderfinanzausgleich auf europäische Dimensionen skalieren, schadet es vielleicht nicht, an einen elementaren Grundsatz erinnern, der selbst in vielen Monarchien jahrhundertelang befolgt wurde und für die Durchsetzung der Demokratie entscheidend war, nämlich daß diejenigen, die die Steuerlast tragen, immer ein Mitspracherecht haben müssen. Für die beiden nordöstlichen Ländern und ein paar andere Bundesländer gilt dieses Prinzip nicht. Vielmehr sind die Einkommen eines Großteils der dortigen Wähler auf die eine oder andere Weise staatlich finanzierte Einkommen, ob als Transfer oder mit einer Gegenleistung verbunden. Wenn die Wähler dort gerade die Parteien wählen, die diese staatliche Umverteilung weiter vergrößern wollen, sollte das nicht überraschen.
[3] Würde der Grundsatz No taxation without representation angewandt werdene, also die Steuerzahler in Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen einen Teil der Abgeordneten für die nordostdeutschen Landtage mitwählen, gäbe es eventuell auch einmal einen Wechsel in der bislang so erfolglosen Politik. Auch wäre die Empörung gegen die seltsame und an die Endzeit der Weimarer Republik erinnernde Rechtsprechung eines Verfassungsgerichts etwas größer, in der Verfassungsbruch wegen einer ewigen Notlage verfassungsgemäß sei. Wenn man feststellen muß, daß eine Verfassungsregel unter den gegebenen Umständen nicht anwendbar sei, kann man die Verfassung ändern, was zum Beispiel dazu zwingen würde, einen Konsens mit der Opposition für eine neue, einhaltbare und machbare Regel zu suchen, deren Verletzung als Verfassungsbruch zu ahnden wäre. Eine einfache absolute parlamentarische Mehrheit ist in solchen Notlagen keine hinreichende Mehrheit für eine Regierung.
[4] Zu grundsätzlich anderen politischen Mehrheiten wird es jetzt auch deshalb nicht kommen, da es zwei implizite Landtagswahlgesetze gibt, die den meisten Landtagswahlen jedes Überraschungsmoment nehmen. Diese Gesetze sind:
1. Zu einem Regierungswechsel kann es in einem Bundesland nur dann kommen, wenn Landes- und Bundesregierung dem gleichen politischen Lager angehören.
2. Gilt 1, ist ein Regierungswechsel wahrscheinlicher, wenn der Ministerpräsidentenkandidat nicht Kandidat bei der vorhergehenden Landtagswahl gewesen ist, aber der Kandidat der Opposition es war.
Hat ein Lager die Verantwortung für die Bundesregierung, sollten die Ministerpräsidenten nicht ausgewechselt werden. Gerade das hat das bürgerliche Lager in den letzten 2 Jahren aber getan. Sollte es keinen Wechsel auf Bundesebene geben, dürfen wir in den nächsten Jahren einige Regierungswechsel auf Bundesländerebene erwarten.
[5] Meiner unvollständigen Erinnerung nach gab es in den letzten Jahrzehnten nur wenige Ausnahmen von diesen Regeln. Das Ergebnis der hessischen Landtagswahl 1987 folgte nicht der Regel 1, aber erfüllt die Regel 2. Man darf spekulieren, daß die westdeutschen Wähler Anfang 1987 nach der Erfahrung der hessischen Verhältnisse einen starken Vorbehalt gegen Rotgrün entwickelt hatten, der über Jahre wirksam geblieben wäre, wenn sich danach nicht die Barschel-Affäre entwickelt hätte.
[6] Man kann auf Grundlage dieser Regeln erwarten, daß es zu einem Regierungswechsel im Saarland, Hessen und Niedersachsen kommen wird, wenn bis zu den dortigen Wahlen kein Wechsel in der Bundesregierung stattgefunden hat. Den Wechsel in Baden-Württemberg vor ein paar Monaten wäre unwahrscheinlicher gewesen, wenn die CDU nicht ein gutes Jahr davor den Ministerpräsidenten ausgewechselt hätte. Der Regierungswechsel in Hamburg war wenig überraschend. Aber die Mängel im Profil des CDU-Kandidaten war in der damaligen Wahrnehmung ein spürbarer Faktor. Kurt Beck ist dienstältester Ministerpräsident, da seine erste Landtagswahl 1996 in die Endzeit der Kohl-Ära fiel. Jürgen Rüttgers wäre wahrscheinlich noch Ministerpräsident in Düsseldorf, wenn die Landtagswahl im Mai 2009 stattgefunden hätte und nicht im Mai 2010.