[1] Der Fall Boetticher stellt die hinreichenden Bedingungen für einen Politikerrücktritt auf die Probe, die im Fall Guttenberg von allen möglichen Seiten formuliert worden sind. Zwar ist dies noch nicht der Idealfall mit einem Fallbeispiel aus dem anderen politischen Lager. Aber immerhin gibt es einige Variationen, die offenbar entscheidend sind.
[2] Christian Geyer beobachtet da Inkonsequenz bei Angela Merkel, wenn jetzt nicht mehr die Zwei-Körper-Theorie gilt, dabei bewußt die damaligen Äußerungen mißverstehend. Die Kanzlerin unterschied Politik und Wissenschaft. Im Fall Boetticher wäre die Unterscheidung Politik und Privatleben relevant. Christian Geyer, wie auch Malte Lehming in dem zuerst verlinkten Artikel, sehen die Notwendigkeit, zwischen Poliik und Privatleben zu unterscheiden, und das private Entscheidungsverhalten als irrelevant für die Beurteilung eines Politikers. Dort gilt also die Zweikörpertheorie. Dabei ist die Theorie gegen eine inhaltliche Bestimmung des Funktionssystem zunächst einmal neutral.
[3] In einem nicht freigeschalteten Artikel beschrieb Jürgen Kaube vor zwei Wochen die Problemstellung im Lichte der Luhmannschen Systemtheorie: Zunächst einmal wäre die die Zweikörpertheorie begründende Unterscheidung nach verschiedenen Systemen (wie Politik oder Wissenschaft) keine spezifische Entdeckung von Niklas Luhmann gewesen, sondern wäre soziologisches Allgemeingut. Man mag ergänzen, daß es den Fortschritt dieser Wissenschaft fördern würde, wenn diese Unterscheidung terminologisch fixiert und in der sich darauf beziehenden Literatur depersonalisiert werden würde. Des weiteren führt er aus, daß diese Separation für Politiker aber gerade nicht relevant ist, auf einen Aufsatz "Weshalb die Trennung des Politikers vom Plagiator scheitert" von Petra Gehring in dem Sammelband Inszenierung als Beruf verweisend:
"Luhmann hat das so formuliert: Politische Persönlichkeiten sind Menschen, die in ihrer Individualität und nicht in ihrer Arbeitskraft für politische Funktionen in Anspruch genommen werden. "Sie ziehen Vertrauen auf sich, das nicht übertragbar ist." Das ist ihre Rolle, ihre Funktion. Sie pflegen ihr Image wie sonst nur Showstars. Ihrer Persönlichkeit zieht der Rollendifferenzierung Schranken. Luhmann spricht von "Rollenverschmelzung durch Individualität".
Alles an ihnen, ihre Aktien, ihre Ehen, ihre Flüche, ist politisch relevant. Darum haben sie kein Privatleben. Nicht einmal in der Wissenschaft."
[4] Tatsächlich wäre also die Anwendung der Einkörpertheorie für den Politikerfall konsequenter Luhmannismus. Der Rücktritt der beiden Politiker wäre keine Überraschung. Das Problem, das man sich aber mit dem Fall Boetticher einhandelt, ist der, daß es ähnliche, skandalisierungsfähige Vorfälle im Privatleben von deutschen Politikern gegeben hat, über die Journalisten auch Informationen haben und deren Bekanntwerden das Image der Politiker verändern würde, über die aber nicht berichtet wird, da es in Deutschland die Unterscheidung zwischen Politik und Privatleben gibt. Zusätzlich gibt es bekannte Informationen in den Medien, die aber seltsamerweise nicht auf das Image hochgerechnet werden. Die Einkörpertheorie wird praktisch nicht befolgt, und wenn, dann nur, wenn es zu der richtigen Konsequenz führt, also ein Politiker, der einem nicht sympathisch ist.
[5] Die Rücktrittsbedingungen müssen von etwas anderem abhängen: Ein Rücktritt wird dann unvermeidbar, wenn sich der Politiker in der massenmedialen Wahrnehmung in eine Sackgasse manövriert hat. Joschka Fischer hat das in einem da zitierten Interview wie folgt beschrieben:
"Ich glaube, das Hauptproblem ist in solchen Fällen nie die Vergangenheit, sondern mehr der Umgang mit der Vergangenheit. Da kann ich nur davor warnen. Wenn man dabei erwischt wird, dass man beim Umgang mit der Vergangenheit in der Gegenwart sich nicht an die Wahrheit gehalten hat, dann wird es ernst."
[6] Der Politikerrücktritt wird also dann unvermeidbar, wenn man etwas äußert, was Tage später unhaltbar wird. Dabei entscheidet aber die spezifische Skandaldramaturgie darüber, ob und wie man sich äußern muß. Bei Bekanntwerden von Vorwürfen aus der Vergangenheit werden einem nur gutgesinnte Reporter nicht beständig darauf ansprechen. Ein Dementi der Vorwürfe wäre aber die Sackgasse. Dies geschah im Fall Guttenberg. Für den Fall Boetticher ist das gerade nicht der Fall. Der Rücktritt erfolgte zeitgleich mit dem Bekanntwerden des nicht dementierten Vorfall. Vielmehr darf man hier annehmen, daß der Rücktritt allein Folge eines innerparteilichen Machtspieles war. Als die Nominierung als Ministerpräsidentenkandidat dort als Fehler wahrgenommen wurde, war der Vorfall Anlaß, das zu korrigieren. Hätte der Kandidat die seiner Nominierung entsprechenden innerparteiliche Unterstützung gehabt, wäre es für diejenigen, die diese Informationen weitergegeben hätten, das Ende ihrer politischen Karrieren gewesen.
[7] Politikerrücktritte würden also in dieser Sicht von der Hartnäckigkeit der Medien abhängen, solange zu fragen, bis es eine unhaltbare Äußerung gibt. Die Hartnäckigkeit ist aber in erster Ordnung eine Funktion der eigenen politischen Präferenzen des Mediums. Insofern sollte es nicht überraschen, warum Joschka Fischer diese Situation vermeiden konnte und ein CSU-Politiker nicht, obwohl dessen demoskopisch meßbare Beliebtheit vergleichbar war.
Sonntag, 21. August 2011
#18 Fehlentscheidungstheorie: Anwendungsunschärfen der Zweikörpertheorie
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